Schülerstudium im Freiburg-Seminar

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Ausschreibung Wintersemester 2023/2024

Infoblatt Schülerstudium


Schülerstudium – was bedeutet das?

Das Schülerstudium ist ein zusätzliches Bildungsangebot für besonders begabte Schülerinnen und Schüler mit Leistungsreserven. Grundlage für ein derartiges Angebot ist § 64 Abs. 2 des Landeshochschulgesetzes für Baden-Württemberg, der diese Art der Hochbegabtenförderung möglich macht.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen an regulären Veranstaltungen für Studierende teil, also z.B. an Vorlesungen, Seminaren und Übungen, und legen die entsprechenden Prüfungen ab.
Folgende Fächer sind im Schülerstudium zur Zeit möglich:

  • Mathematik
  • Physik
  • Chemie
  • Biologie
  • Informatik
  • Mikrosystemtechnik
  • Klassische Philologie
  • Philosophie
  • Anglistik
  • Germanistik
  • Romanistik
  • Sinologie
  • Skandinavistik
  • Betriebs‐/Volkswirtschaftslehre
  • Rechtswissenschaften
  • Katholische Theologie
  • Katholische Theologie

Wer kann sich bewerben?

Alle begabten Schülerinnen und Schüler, die von ihrer Schulleitung dem Freiburg- Seminar gemeldet werden. Es muss mit einem Unterrichtsausfall in der Schule von bis zu 10 Wochenstunden gerechnet werden.

Die Schule stellt die Schülerstudierenden für den Besuch der Hochschule vom Unterricht frei. Im Gegenzug verpflichten sich die Schülerstudierenden, den versäumten Schulstoff selbständig nachzuholen, ihre Leistungsnachweise in den Fehlfächern in Absprache mit den Fachlehrern zu erbringen und ihr Leistungsniveau zu halten.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren?

Der Meldung durch den Schulleiter muss ein Gutachen (z.B. Tutor) und das letzte Zeugnis beigelegt werden. Das Gutachten muss die besondere fachliche Eignung für das gewählte Fach sowie die herausragenden Schulleistungen darlegen. Auch die Fähigkeiten zur Selbstorganisation und zum eigenständigen Lernen sowie die soziale Kompetenz und außerunterrichtliches Engagement sollen berücksichtigt werden.

Schüler-Studierende werden nicht an der Universität immatrikuliert. Sie bleiben Schüler, für die grundsätzlich gilt: Schule geht vor! Erstes Ziel ist das Abitur. Deshalb ist das Einverständnis der Schule auch unbedingt erforderlich.

Wann muss die Meldung erfolgen?

Die Schulen erhalten im Februar ein Schreiben des Freiburg-Seminars, die Meldung muss i.d.R. bis Ende April erfolgen. Ein Schülerstudium kann nur zum Wintersemester begonnen werden.

Wie verläuft das Auswahlverfahren?

Die Schüler werden zu einem Auswahl- und Beratungsgespräch mit der Seminarleitung eingeladen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird den Schülern die Entscheidung über eine Zulassung bzw. Nicht-Zulassung zum Schülerstudium per Mail mitgeteilt.

Wie ist der weitere Verlauf?

Die zugelassenen Schüler werden der Universität gemeldet und erhalten ihren Account. Sie wählen Vorlesungen, Übungen etc. in Absprache mit dem Freiburg- Seminar aus und beginnen im Oktober mit ihrem Studium. Am Ende des Semesters müssen die Schülerstudenten einen Bericht schreiben, insbesondere ihre Leistungen (Klausuren etc.) dokumentieren. Wer erfolgreich das Wintersemester abgeschlossen hat, kann im folgenden Semester weitermachen.

Im Schülerstudium erworbene Leistungsnachweise werden bei fachlicher Gleichwertigkeit in einem späteren regulären Studium anerkannt.